Vor Ihrem ersten Termin in der ZAP Physiotherapie

Bei Ihrem ersten Termin bitten wir Sie, 15 Minuten vor Terminbeginn am Physiotherapie-Empfang zu erscheinen, um unseren Aufnahmebogen mit Ihren aktuellen Beschwerden und Ihren gesundheitlichen Vorerkrankungen auszufüllen. Dadurch erleichtern Sie die spätere Befundung durch den Therapeuten.

Sie können zu Ihrem ersten Termin nicht früher erscheinen? Dann laden Sie sich das nachfolgende Formular herunter und bringen Sie es zu ihrem ersten Termin ausgefüllt mit.

DOWNLOAD Formulare für Gesetzlich Versicherte

  • Aufnahmebogen zum Ausfüllen und Mitbringen
  • Datenschutzblatt zur Unterschrift und Mitbringen
  • Willkommensblatt für Kassenpatienten


DOWNLOAD Formulare für Privatversicherte

  • Aufnahmebogen zum Ausfüllen und Mitbringen
  • Datenschutzblatt zur Unterschrift und Mitbringen
  • Willkommensblatt für Privatpatienten

 

DOWNLOAD Formulare für T-Rena Patienten

  • Datenschutzblatt zur Unterschrift und Mitbringen
  • Willkommensblatt für Versicherte

 

Des Weiteren weisen wir darauf hin, zu jeder Behandlung bitte ein großes Handtuch mitzubringen ist. Falls Sie sich umziehen wollen, so erhalten Sie gegen ein Pfand am Empfang einen Schlüssel für die Umkleiden. Sowohl die Nutzung der Umkleiden als auch das Duschen nach dem Training ist für Sie kostenlos.

Terminabsage

Sollten Sie einmal einen Termin absagen müssen, beachten Sie bitte, dies mindestens 24 Stunden vorher zu tun. Anderenfalls müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen. 

Terminabsagen hinterlassen Sie bitte telefonisch auf unseren Anrufbeantworter unter 06224 99 09-60 oder Sie senden eine E-Mail an physiotherapie@zap-nussloch.de

Weitere Informationen - bitte lesen

Sie sind bereits operiert und brauchen Termine:

Für eine gute Nachbehandlung ist ein schneller Anschluss an den Krankenhausaufenthalt oder die Reha wünschenswert. Bei bereits durchgeführter Operation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um Ihre Therapie gemeinsam organisieren zu können. Folgende Angaben Ihres Rezeptes sind hierfür wichtig:

  • Verordnetes Heilmittel (MT, MLD, KG, KGG o.ä.)
  • Gesamtanzahl des verordneten Heilmittels
  • Anzahl pro Woche
  • Persönliche Daten

Mit diesen Angaben des Rezeptes können wir beginnen Ihre Nachbehandlung zu planen. Denken Sie daran Operationsberichte, Arztberichte und vor allem Ihren Nachbehandlungsplan zum ersten Rezepttermin mitzubringen.

Sie werden operiert und möchten Ihre Nachbehandlung planen:

Idealerweise planen Sie die Therapie nach Ihrer Operation bereits im Voraus. So können wir sicherstellen, dass Ihre Therapie planmäßig organisiert wird. Hierfür benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Im Nachfolgenden finden Sie eine Checkliste von Fragen, die Sie mit dem behandelnden Arzt oder Operateur klären sollten, um eine reibungslose Planung zu gewährleisten:

  • Welches Heilmittel bekommen Sie nach Ihrer Operation verschrieben?
  • Wie viele Therapieeinheiten bekommen Sie verschrieben?
  • Wie oft in der Woche soll die Therapie stattfinden?
  • Wann soll mit der Therapie idealerweise begonnen werden?
  • Bekommen Sie einen Nachbehandlungsplan für die Therapie?

Mit diesen Informationen können wir die Planung der Therapie vorausschauend durchführen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, gerne beantworten wir auch offene Fragen.

Infos für Kassenversicherte

Unsere Physiotherapie Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie. Gültig ist ein Physiotherapierezept, wenn zwischen Ausstellungsdatum und ersten Behandlungstermin höchstens 28 Tage liegen und alle Angaben korrekt ausgefüllt sind.

Sollten Sie ein gültiges Rezept für Physiotherapie haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

Bitte halten Sie folgende Angaben Ihres Rezeptes bereit:

  • Ausstellungsdatum des Rezepts
  • Verordnetes Heilmittel (MT, MLD, KG, KGG o.ä.)
  • Anzahl des verordneten Heilmittels
  • Anzahl pro Woche
  • Ihre persönlichen Daten

Infos für Privatversicherte

Sie haben ein Rezept für eine physiotherapeutische Behandlung und sind privat versichert?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir mit den meisten unserer Leistungszeiten über den von der Krankenkasse vorgegebenen Zeitansätzen liegen. Wir erachten dies zur Sicherstellung eines wirkungsoptimierten Behandlungsverlaufs im Sinne aller unserer Patienten und Patientinnen für unabdingbar.

Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzesgeber den Ansatz eines Multiplikationsfaktors, um die Festlegung von Privatpreisen den Vergütungs-vereinbarung gemäß §125 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer anzulehnen.

Diesbezüglich weist das Bundesinnenministerium darauf hin, dass zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen ein Verrechnungssatz im Bereich zwischen 1,8 und 2,3, je nach erbrachter Leistung unerlässlich ist.

Sie sollten vor Behandlungsbeginn trotzdem Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligungen abzuklären.

Vor Beginn der Behandlung in unserem Hause bitten wir Sie zudem, eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Empfangsmitarbeiterinnen.

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ZAP Physiotherapie & T-RENA

Walldorfer Str. 100, 69226 Nußloch

Tel.: 06224 99 09-60

physiotherapie@zap-nussloch.de

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